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Allgemeine Befüll- und Aufstellhinweise

  • Alle Bestellungen müssen immer telefonisch, per Mail oder online – Formular erfolgen. Die Fahrer nehmen keine Aufträge entgegen.
     
  • Bei der Auswahl des Aufstellplatzes für den Container ist eine ausreichende Rangierfreiheit zu bedenken, nicht unter niedrige Bäume stellen lassen! Bitte beachten Sie auch die Angaben zu den Durchfahrtshöhen und Breiten.
     
  • Fehlende Zugänglichkeit bei Aufstellung oder Abholung des Containers führt zur Berechnung einer Leerfahrt (§ 3.3 AGB).
     
  • Ab dem 6. Arbeitstag ist eine Containermiete fällig (§ 3.1 AGB).
     
  • Falsch, entgegen der Bestellung, befüllte Container führen zur Neuberechnung des gesamten Containers (§ 3.5 AGB).
     
  • Asbest ist generell gesondert von allen anderen Abfällen zu entsorgen (Vermischungsverbot). Bei der Vermischung anderer Abfälle mit gefährlichen Abfällen (insbesondere Asbest), wird zusätzlich zum Entsorgungspreis der erhöhte Sortieraufwand in Rechnung gestellt (§ 3.5 AGB).
     
  • Überfüllte Container (oberhalb des Containerrandes oder über dem zulässigen Höchstgewicht) werden nicht abgeholt. Sofern der vertragsgerechte Zustand bei Abholung nicht hergestellt werden kann, führt dies zur Berechnung einer Leerfahrt (§ 3.5 AGB).
     
  • Achtung! Spezielle Befüllhinweise (z. B. Getrennthaltung bestimmter Abfälle) entnehmen Sie bitte den Hinweisen zu den einzelnen Abfallarten.
     
  • Erforderliche behördliche Erlaubnisse oder Genehmigungen zur Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen hat der Auftraggeber einzuholen (§ 3.4 AGB). Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.

Hier können Sie sich über unsere AGB informieren.

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