Siedlungsmischabfall
Siedlungsmischabfall fällt u. a. bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder Kellerberäumungen an. Neben Sperrmüll dürfen hier auch Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapetenreste aber auch andere Restabfälle wie Lumpen oder Geschirr mit entsorgt werden.
Das gehört dazu
- Bettgestelle, Liegen
- Couch, Sessel
- Federbetten
- Fußbodenbeläge
- Gardinenstangen
- Kinderwagen
- Regale, Schränke
- Stühle, Hocker, Tische, usw.
- Renovierungsabfälle
- Hausrat
- Lumpen
Das gehört nicht dazu
- Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle), wie Farben, Lacke, Öle, Leuchtstofflampen u. ä.
- Sonderabfälle, wie Asbest, Dachpappe, Dämmung und flüssige Abfälle
Elektrogeräte
Hinweis
Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.