Gemischte Bau- und Abbruchabfälle
Gemischte Bau- und Abbruchabfälle fallen bei Baumaßnahmen wie Neu-, Um- und Ausbau sowie Abbruch- und Entkernung an.
Das gehört dazu
- Gips- und Rigipsplatten
- Kabel und Rohre, Tapetenreste
- Verpackungsmaterialien
- Eimer, Kunststoffe
- Metalle
- Bau- und Abbruchholz
Das gehört nicht dazu
Sonderabfälle wie:
- Farben,
- Lacke,
- Öle,
- Asbest,
- Dämmstoffe,
- Dachpappe u. ä.
Hinweis
Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.