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Baumischabfall © SBAZV
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Gemischte Bau- und Abbruchabfälle

Gemischte Bau- und Abbruchabfälle fallen bei Baumaßnahmen wie Neu-, Um- und Ausbau sowie Abbruch- und Entkernung an.

Das gehört dazu

  • Gips- und Rigipsplatten
  • Kabel und Rohre, Tapetenreste
  • Verpackungsmaterialien
  • Eimer, Kunststoffe
  • Metalle
  • Bau- und Abbruchholz

Das gehört nicht dazu

Sonderabfälle wie:

  • Farben, 
  • Lacke, 
  • Öle,
  •  Asbest, 
  • Dämmstoffe, 
  • Dachpappe u. ä.

Hinweis

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.