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Asbestabfall © SBAZV
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Asbestabfall

Asbest zählt zu den krebserzeugenden Stoffen. In Deutschland besteht seit 1991 ein Herstellungsverbot für Asbestzementprodukte. Seit 1992 dürfen Asbestzementprodukte gar nicht mehr verwendet werden. Asbest ist als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Aus diesem Grund ist der sachkundige Umgang mit Asbestprodukten gemäß der TRGS 519 vorgeschrieben und der Rückbau nur noch nach vorgenannter technischer Richtlinie erlaubt. Asbestzement (asbesthaltige Baustoffe mit der Abfallschlüsselnummer 170605*) ist fest gebundener Asbest mit einer Rohdichte über 1000 kg/m3 (d.h. 10-15 % Asbest, restliche Menge Zement). 

Wir entsorgen Ihre fest gebundenen Asbestabfälle verpackt in Asbestplattensäcken (Plattenbags). Die Bags stellen wir Ihnen bei der Containergestellung zum Preis von 11,90 €/Stück (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Bags haben eine Größe von 260 x 125 x 30 cm und fassen je ca. 17 Platten.

Das gehört dazu

  • Asbestzement,
  • Eternit-/Welleternitplatten,
  • Fassadenverkleidungen,
  • Heizungsverkleidungen,
  • Rohre,
  • Sanitärwände,
  • Lüftungskanäle,
  • bestimmte alte Bodenfliesen (Floor-Flex),
  • Stand-Aschenbecher,
  • Blumenkästen,
  • ähnliche asbesthaltige Materialien.

Das gehört nicht dazu

  • schwach gebundener Asbest
  • Spritzasbest
  • alte Dämmungen z. B. von Nachtspeicheröfen

Hinweis

Asbest ist besonders gefährlich und muss in Asbestplattensäcken verpackt und im geschlossenen Container verladen und transportiert werden.

Wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können sich die Fasern in den menschlichen Atmungsorganen festsetzen. Zu den Spätfolgen zählen die Lungenkrankheit Asbestose sowie lebensbedrohliche Tumore der Lunge, des Brustfells oder des Bauchfells. Aus diesem Grund fällt Asbest unter die besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffe.

Bitte beachten Sie auch unsere AGB insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zum Umgang mit Asbest.