Asbestabfall (fest gebunden)
Asbest zählt zu den krebserzeugenden Stoffen. In Deutschland besteht seit 1991 ein Herstellungsverbot für Asbestzementprodukte. Seit 1992 dürfen Asbestzementprodukte gar nicht mehr verwendet werden. Asbest ist als gefährlicher Abfall ordnungsgemäß zu entsorgen. Aus diesem Grund ist der sachkundige Umgang mit Asbestprodukten gemäß der TRGS 519 vorgeschrieben und der Rückbau nur noch nach vorgenannter technischer Richtlinie erlaubt. Asbestzement (asbesthaltige Baustoffe mit der Abfallschlüsselnummer 170605*) ist fest gebundener Asbest mit einer Rohdichte über 1000 kg/m3 (d.h. 10-15 % Asbest, restliche Menge Zement).
Wir entsorgen nur fest gebundene Asbestabfälle staubdicht verpackt in Asbestplattensäcken.
Das gehört dazu
- Asbestzement
- Eternit-/Welleternitplatten
- Fassadenverkleidungen
- Heizungsverkleidungen
- Rohre
- Sanitärwände
- Lüftungskanäle
- bestimmte alte Bodenfliesen (Floor-Flex)
- Stand-Aschenbecher
- Blumenkästen
- ähnliche asbesthaltige Materialien
Das gehört nicht dazu
- schwach gebundener Asbest
- Spritzasbest
- alte Dämmungen z. B. von Nachtspeicheröfen
Hinweis
Asbest ist besonders gefährlich und muss in Asbestplattensäcken verpackt und im geschlossenen Container verladen und transportiert werden.
Wenn Asbestfasern eingeatmet werden, können sich die Fasern in den menschlichen Atmungsorganen festsetzen. Zu den Spätfolgen zählen die Lungenkrankheit Asbestose sowie lebensbedrohliche Tumore der Lunge, des Brustfells oder des Bauchfells. Aus diesem Grund fällt Asbest unter die besonders gefährlichen krebserzeugenden Gefahrstoffe.
Die Asbestplattensäcke stellt Ihnen die Rest GmbH bei Containerbestellung zum Preis von 15,00 €/Stück (inkl. MwSt.) zur Verfügung. Die Säcke haben eine Größe von 260 x 125 x 30 cm. Durch eine Deckelklappe können die Platten leicht in die Säcke eingestapelt werden und fassen ca. 17 Platten.
Bitte beachten Sie auch unsere AGB insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise und die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zum Umgang mit Asbest.