Tastenkombinationen

Sie können die folgenden Tastenkombinationen verwenden, um schneller zu navigieren:

Siedlungsmischabfall © SBAZV
© SBAZV

Siedlungsmischabfall

Siedlungsmischabfall fällt u. a. bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder Kellerberäumungen an. Neben Sperrmüll dürfen hier auch Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapetenreste aber auch andere Restabfälle wie Lumpen oder Geschirr mit entsorgt werden.

Das gehört dazu

  • Bettgestelle, Liegen, Matratzen
  • Couch, Sofa, Sessel
  • Federbetten, Gardinenstangen
  • Fußbodenbeläge, Teppiche
  • Kinderwagen, Spielgeräte
  • Schränke, Regale
  • Stühle, Hocker, Tische
  • Tapetenreste
  • Lumpen
  • Geschirr
  • Gipsplatten, Kunststofffenster
  • Duschtassen, Badewannen
  • Folien, Rohre, Kabel
  • Sanitärkeramik
  • Wand- und Fußbodenverkleidungen wie Parkett, Laminat und Paneele

Das gehört nicht dazu

Gefährliche Abfälle wie:

  • Farben, Lacke, Öle, Leuchtstofflampen u. ä. -> diese werden durch die REST GmbH nicht entsorgt!
  • Elektrogeräte, Altreifen -> nutzen Sie den kostenfreien Abholservice des SBAZV! (Gilt nur für im Verbandsgebiet des SBAZV angeschlossene Grundstücke.)

Hinweis

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.