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Styroporplatten übereiandergelegt © SBAZV
© SBAZV

Styropor

Da viele Dämmmaterialien für den Bau bestimmte Brandschutzvorgaben erfüllen müssen, sind sie mitunter mit Flammschutzmitteln versetzt. Daher gilt: Styropor, das als Isoliermaterial verwendet worden ist, immer getrennt vom übrigen Baustellenabfall erfassen und entsorgen. 

Das gehört dazu

  • Dämmplatten aus geschäumten Polystyrol / Styropor für die Dämmung von Fassaden, Zwischendecken, Kellerräumen u. ä. mit geringen Anhaftungen von Kleber, Farbe, Putz oder Baugewebe
  • Wannenträger, Duschtassenträger mit Anhaftungen von Putz und Baugewebe

Das gehört nicht dazu

  • Verbundabfälle, wie mehrschichtig aufgebrachte Konstruktionen, Sandwichplatten, Verbunde mit Klinker, Blech, Gips sowie mit gefährlichen Anhaftungen (Teerpappe, Asbest, künstliche Mineralfaser)

Hinweis

Die Styroporabfälle müssen in Big Bags verpackt werden!

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.