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Sperrmüll wie Teppich, Kindersitz, Matratzen © SBAZV
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Sperrmüll

Als Sperrmüll werden alle sperrigen Haushaltsabfälle wie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände gezählt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen.

Das gehört dazu

  • Bettgestelle, Couch, Liegen
  • Sessel, Stühle, Hocker
  • Federbetten
  • Fußbodenbeläge
  • Gardinenstangen
  • Kinderwagen
  • Regale, Schränke
  • Tische u. a.

Das gehört nicht dazu

  • Bau- und Abbruchholz
  • Fenster, Türen, Zäune
  • Wand- und Deckenverkleidungen
  • Sanitärkeramik → Bauabfall
  • Schrott → Altmetall
  • Elektro- und Elektronikgeräte

Hinweis

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.