Sperrmüll
Als Sperrmüll werden alle sperrigen Haushaltsabfälle wie Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände gezählt, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen.
Das gehört dazu
- Bettgestelle, Couch, Liegen
- Sessel, Stühle, Hocker
- Federbetten
- Fußbodenbeläge
- Gardinenstangen
- Kinderwagen
- Regale, Schränke
- Tische u. a.
Das gehört nicht dazu
- Bau- und Abbruchholz
- Fenster, Türen, Zäune
- Wand- und Deckenverkleidungen
- Sanitärkeramik → Bauabfall
- Schrott → Altmetall
- Elektro- und Elektronikgeräte
Hinweis
Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.