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Befüllhinweis und Aufstellhinweise

Bestellen Sie Container bitte persönlich, telefonisch, per Mail, Telefax oder mit dem Onlineformular. Unsere Fahrer sollen sich auf ihre Arbeit vor Ort konzentrieren und nehmen daher keine Aufträge entgegen.

Wichtig: Die Zufahrtswege zum Aufstellplatz müssen für die schweren Lkw befahrbar sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund entsprechend vorbereitet ist.

Bitte beachten Sie auch die Angaben zu den Durchfahrtshöhen und -breiten.

Sollte der Ort bei der Aufstellung oder Abholung des Containers  nicht zugänglich sein, so berechnen wir eine Leerfahrt (§ 3.3 AGB). Sollte ein Container falsch oder anders als bestellt befüllt sein, so müssen wir den Container neu berechnen (§ 3.5 AGB).

Gut zu wissen: Es ist Sache des Auftraggebers, sich ggf. die notwendigen behördlichen Genehmigungen zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche einzuholen. Die Fahrer dürfen ohne Ausnahmegenehmigung der Behörden keine Container im öffentlichen Bereich abstellen. Der Auftraggeber muss sich auch um die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen kümmern.

Überfüllte Container (beladen oberhalb des Containerrandes oder über dem zulässigen Höchstgewicht) werden nicht abgeholt. Sofern der vertragsgerechte Zustand bei Abholung nicht hergestellt werden kann, führt dies zur Berechnung einer Leerfahrt (§ 3.5 AGB).

Sonderabfälle sind generell getrennt von allen anderen Abfällen zu entsorgen (§ 3.5 AGB).

Hier können Sie sich über unsere AGB informieren.