Bitte beachten Sie:
- Für die Entsorgung von Bauschutt stehen aus Gewichtsgründen nur 2 m³, 3 m³, 7 m³ und 10 m³ Container zur Verfügung.
- Der Aufstellort muss frei von Hindernissen sein, sonst kann es zu Leerfahrten kommen (siehe AGB).
- Für die erforderlichen behördlichen Genehmigungen zur Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Bitte fragen Sie beim Ordnungsamt nach.