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Styropor

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Enthalten sein dürfen:

  • Dämmplatten aus geschäumten Polystyrol / Styropor für die Dämmung von Fassaden, Zwischendecken, Kellerräumen u. ä. mit geringen Anhaftungen von Kleber, Farbe, Putz oder Baugewebe
  • Wannenträger, Duschtassenträger mit Anhaftungen von Putz und Baugewebe

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Verbundabfälle, wie mehrschichtig aufgebrachte Konstruktionen, Sandwichplatten, Verbunde mit Klinker, Blech, Gips sowie mit gefährlichen Anhaftungen (Teerpappe, Asbest, künstliche Mineralfaser)

Hinweis:

Die Styroporabfälle müssen in Big Bags verpackt werden!

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.

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