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Siedlungsmischabfall

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Siedlungsmischabfall fällt u. a. bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder Kellerberäumungen an. Neben Sperrmüll dürfen hier auch Renovierungsabfälle, wie z. B. Tapetenreste aber auch andere Restabfälle wie Lumpen oder Geschirr mit entsorgt werden.

Enthalten sein dürfen:

Einrichtungsgegenstände wie

  • Bettgestelle, Liegen, Matratzen,
  • Couch, Sofa, Sessel,
  • Federbetten,
  • Fußbodenbeläge, Teppiche,
  • Gardinenstangen,
  • Kinderwagen,
  • Schränke, Regale,
  • Spielgeräte,
  • Stühle, Hocker, Tische,
  • Tapetenreste,
  • Lumpen,
  • Geschirr,
  • Gipsplatten, Kunststofffenster,
  • Duschtassen, Badewannen,
  • Folien, Rohre, Kabel,
  • Sanitärkeramik,
  • Wand- und Fußbodenverkleidungen wie Parkett, Laminat und Paneele

Nicht enthalten sein dürfen:

Gefährliche Abfälle wie

  • Farben, Lacke, Öle, Leuchtstofflampen u. ä. -> diese werden durch die REST GmbH nicht entsorgt!
  • Elektrogeräte, Altreifen -> nutzen Sie den kostenfreien Abholservice des SBAZV! (Gilt nur für im Verbandsgebiet des SBAZV angeschlossene Grundstücke.)
  • Asbest, Dachpappe, gefährliches Dämmmaterial, flüssige Abfälle

Hinweis
Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.

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