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Erdaushub / Boden

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Erdaushub / Boden darf nicht aus einer altlastenverdächtigen Fläche stammen oder anderweitig auffällig sein wie z. B. durch den Geruch von leichtflüchtigen Stoffen oder ähnlichem.

-> Verunreinigte Böden werden durch die REST GmbH nicht entsorgt!

Enthalten sein dürfen:

  • Sand,
  • Kies,
  • Erdaushub und andere Böden (ohne Steine)

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Bauschutt, wie Mauerwerk, Steine, Ziegel, Beton u. a.
  • Schornsteinabriss (schadstoffbelastet)
  • Schamotte
  • Zaunpfähle
  • Gasbeton
  • Mineralwolle
  • Asbest
  • nicht mineralische Materialien, wie Holz, Gips, Isoliermaterialien, Kunststoffe, Metall

Hinweis:
Bitte halten Sie den Container frei von Störstoffen. Jede Beimischung von anderen Materialien macht einen Container zum Baumischabfallcontainer und damit deutlich teurer. Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.

Achtung!
Bei der Entsorgung von Erdaushub/Boden muss vom Abfallerzeuger eine Unbedenklichkeitserklärung unterzeichnet werden.

Hier können Sie die Unbedenklichkeitserklärung herunterladen.

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