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Dachpappe

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Teerhaltige Dachpappen werden als gefährlicher Abfall eingestuft und sind deshalb getrennt von anderen Abfällen zu lagern und zu entsorgen. Leider lässt sich nur durch eine spezielle Analyse teerhaltige von bitumenhaltiger (teerfreier) Dachpappe unterscheiden, so dass Dachpappe grundsätzlich als teerhaltig und damit als gefährlicher Abfall eingestuft wird. Die als gefährlich eingestuften Dachpappenabfälle werden in thermischen Anlagen entsorgt.

Seit Juli 2018 müssen Dachpappenabfälle zudem auf Asbestfasern, die sich im Trägermaterial oder in der Bestreuung  befinden können, untersucht werden. Wenn Dachpappenabfälle mit krebserzeugenden Fasern (Asbest, KMF) verunreinigt sind, ist eine thermische Entsorgung nicht möglich. Daraus folgt, dass der Abfallerzeuger vor der Entsorgung eine Beprobung mit nachfolgender Analytik auf karzinogene Fasern veranlassen muss. Nachweislich asbesthaltige Dachpappenabfälle können nicht vorbehandelt bzw. verbrannt werden. Diese müssen entweder oberirdisch auf einer Deponie der Klasse III oder aber in einer Untertagedeponie abgelagert werden, was entsprechend höhere Entsorgungskosten zur Folge hat.

Wir beraten Sie gern und erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot: Tel. 03375 524520

Hinweis:
Halten Sie die Stücke frei von Anhaftungen wie Styropor, Holz o. ä.

Bitte beachten Sie auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.

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