logo restgmbh
logo restgmbh

Bauschutt ohne Störstoffe

Zurück zu den Abfallarten

Bauschutt ist ein Gemisch aus mineralischen Materialien, wie Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, die beim Abbruch oder Neubau von Gebäuden anfallen. Fremdstoffe oder Störstoffe (Anhaftungen anderer Materialien) dürfen nicht enthalten sein. Die einzelnen Stücke dürfen eine Kantenlänge von 30 x 30 x 30 cm nicht überschreiten.

Enthalten sein dürfen:

  • Mauerwerk,
  • Ziegelsteine, Natursteine,
  • Betonabbruch,
  • Fliesen und Kacheln,
  • Dachziegel, Gehwegplatten,
  • Mörtel- oder Putzreste,
  • Steinzeugrohre,
  • Waschbecken und Toilettenbecken (zerkleinert, ohne Armaturen)

Nicht enthalten sein dürfen:

  • Schornsteinabriss (schadstoffbelastet)
  • Schamotte
  • Gasbeton
  • Gips
  • Mineralwolle
  • Asbest
  • nicht mineralische Materialien wie Holz, Gips, Kunststoff, Polystyrol, Metall, Kohleteer oder teerhaltige Produkte oder Anhaftungen dieser Stoffe

Hinweis:
Bitte halten Sie den Container frei von Stör- bzw. Fremdstoffen. Jede Beimischung von nicht mineralischen Materialien oder anderen Abfällen führt zu einer Neudeklaration des Abfalls und macht den Container deutlich teurer. Beachten Sie bitte auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) insbesondere zur Befüllung des Containers (§ 3.5) sowie die Befüllhinweise.

Nach oben