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Siedlungsmischabfall

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Siedlungsmischabfall fällt u. a. bei Entrümpelungen, Wohnungsauflösungen oder Kellerberäumungen an. Neben Sperrmüll dürfen hier auch Renovierungsabfälle, aber auch andere im Haushalt anfallende Abfälle wie Altkleider und Hausrat mit entsorgt werden.

Dazu gehören:

  • Bettgestelle, Liegen,
  • Couch, Sessel,
  • Federbetten,
  • Fußbodenbeläge,
  • Gardinenstangen,
  • Kinderwagen,
  • Regale, Schränke,
  • Stühle, Hocker, Tische, usw.
  • Renovierungsabfälle
  • Hausrat
  • Lumpen

Dazu gehören nicht:

  • Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) wie Farben, Lacke, Öle, Leuchtstofflampen u.ä.
  • Sonderabfälle wie Asbest, Dachpappe, Dämmung und flüssige Abfälle

Hinweis:

Elektrogeräte (außer Fernseher, Monitore und Kühlgeräte), Schrott und Altreifen bitte getrennt halten und im Container oben auf legen.