Baumischabfall
Baumischabfälle fallen bei Baumaßnahmen wie Neu-, Um- und Ausbau sowie Abbruch- und Entkernung an.
Dazu gehören:
- Gips- und Rigipsplatten,
- Kabel und Rohre, Tapetenreste,
- Verpackungsmaterialien,
- Eimer, Kunststoffe,
- Metalle,
- Bau- und Abbruchholz,
Dazu gehören nicht:
- Sonderabfälle, wie Farben, Lacke, Öle, Asbest, Dämmstoffe, Dachpappe u.ä.