Altholz

Enthalten sein dürfen:

Bretter von Verschalungen,
Holzfenster und -türen,
Bau- und Abbruchholz wie Dachlatten, Balken, Bretter u.ä.
Bahnschwellen,
imprägnierte Gartenmöbel,
Zaunpfähle und Zaunteile aus Holz,
Fußbodenbretter,
Holz aus Decken- und Wandverkleidungen, wie Parkett, Laminat und Paneele
andere Holzabfälle

Nicht enthalten sein dürfen:

Anhaftungen von Isoliermaterialien und Dachpappe
PCB-haltige Althölzer, wie z.B. Dämm- und Schallschutzplatten

Hinweis:

Halten Sie das Altholz frei von Anhaftungen, wie Dachpappe oder Isoliermaterialien. Bei der Vermischung mit anderen Abfällen oder bei Anhaftungen am Altholz, wird der gesamte Abfall zum Baumischabfall und damit deutlich teurer (siehe AGB § 6).