Sperrmüll
Beim Sperrmüll handelt es sich um sperrige Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihres Umfanges oder ihres Gewichtes nicht in die Restabfallbehälter eingefüllt werden können. Sie fallen z.B. bei Entrümpelungsmaßnahmen oder Wohnungsauflösungen an.
Enthalten sein dürfen:
Einrichtungsgegenstände wie
Bettgestelle,
Couch / Sofa / Sessel,
Federbetten,
Teppiche / Fußbodenbeläge,
Gardinenstangen,
Kinderwagen,
Liegen / Matratzen,
Schränke / Regale,
große Spielgeräte,
Stühle / Hocker,
Tische,
Terrassenmöbel,
sperrige Haushaltsgegenstände, wie Koffer, Wäschekörbe u.ä.
Nicht enthalten sein dürfen:
Bauabfälle,
Hausmüll,
Elektrogeräte,
Dachpappe,
Asbest,
flüssige Abfälle
Sonderabfälle wie Farben, Lacke, Öle, Leuchtstofflampen u.ä. -> diese werden durch die REST GmbH nicht entsorgt!
Hinweis:
Sollten im Sperrmüllcontainer Hausmüll, Bauabfälle o.a. Abfälle enthalten sein, wird der Container zum Bauabfall- bzw. Siedlungsmischabfallcontainer und damit teurer (siehe § 6 Abs.1 und 3 AGB).
