Baumischabfälle
Baumischabfälle fallen in der Regel bei Baumaßnahmen wie Neu-, Um- und Ausbau an.
Enthalten sein dürfen:
Zusätzlich zu der gesamten Palette des Bauschutts, der rein mineralische Abfälle wie Mauerwerk,
Ziegelsteine,
reiner Betonabbruch,
Fliesen und Kacheln,
Dachziegel,
Mörtel- oder Putzreste,
Waschbecken und Toilettenbecken
enthält, können auch folgende, nicht mineralische Materialien entsorgt werden:
Gips- und Rigipsplatten,
Badewannen, Duschtassen,
Kabel und Rohre,
Strohmatten und Rabitzdrahtwände,
Isolier- und Dämmstoffe,
Tapetenreste,
Kunststofffolien,
Holzreste,
Eimer (restentleert bzw. mit festem Inhalt),
Kunststofffenster,
Metalle wie z.B. Träger, Moniereisen, Heizkörper, Zäune -> bitte gesondert oben auf den Container legen,
Altholz wie Türen, Zäune, Fenster / Bau- und Abbruchholz -> bitte gesondert oben auf den Container legen
Nicht enthalten sein dürfen:
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) wie Farben, Lacke, Öle, Leuchtstofflampen u.ä. -> diese werden durch die REST GmbH nicht entsorgt!
Asbest, Dachpappe -> hierfür bietet die REST GmbH gesonderte Container an
Flüssige Abfälle
Hinweis:
Asbest und Dachpappe dürfen auf Grund ihrer Gefährlichkeit nicht mit anderen Abfällen vermischt werden. Schon geringe Mengen Asbest oder Dachpappe im Bauabfallcontainer können dazu führen, dass der Container nicht entsorgt bzw. der Entsorgungspreis neu berechnet wird (siehe ABG § 6).
