Bauschutt
Bauschutt besteht nur aus mineralischen Materialien. Störstoffe wie Bewährung oder Anhaftungen anderer Materialien dürfen nicht enthalten sein. Die einzelnen Stücke dürfen eine Kantenlänge von 30 x 30 x 30 cm nicht überschreiten.
Enthalten sein dürfen:
Mauerwerk,
Ziegelsteine, Natursteine,
reiner Betonabbruch (ohne Bewährung),
Fliesen und Kacheln,
Kachelöfen (ohne Schamotte)
Dachziegel, Gehwegplatten,
Mörtel- oder Putzreste,
Steinzeugrohre,
Waschbecken und Toilettenbecken (zerkleinert, ohne Armaturen)
Nicht enthalten sein dürfen:
Schornsteinabriss (schadstoffbelastet)
Schamotte
Zaunpfähle
Gasbeton
Gips
Mineralwolle
Asbest
und nicht mineralische Materialien wie Holz, Metall, Isoiermaterialien, Kunststoffe oder Anhaftungen dieser Stoffe.
Hinweis:
Bitte halten Sie den Container frei von Störstoffen. Jede Beimischung von nicht mineralischen Materialien oder anderen Abfällen macht einen Container zum Baumischabfallcontainer und damit deutlich teurer (siehe § 6 AGB).
