Siedlungsmischabfall
Siedlungsmischabfall fällt u.a. bei Entrümpelungsmaßnahmen, Wohnungsauflösungen oder Kellerberäumungen an. Neben Sperrmüll dürfen hier auch Renovierungsabfälle, wie z.B. Tapetenreste aber auch andere Restabfälle wie Lumpen oder Geschirr mit entsorgt werden.
Enthalten sein dürfen:
Einrichtungsgegenstände wie
Bettgestelle,
Couch / Sofa / Sessel,
Federbetten,
Fußbodenbeläge / Teppiche,
Gardinenstangen,
Kinderwagen,
Liegen / Matratzen,
Schränke / Regale,
Spielgeräte,
Stühle / Hocker,
Tische,
Tapetenreste,
Lumpen,
Geschirr,
Kabel,
Folien,
Rohre,
Sanitärkeramik,
Wand- und Fußbodenverkleidungen wie Parkett, Laminat und Paneele
Elektrogeräte (außer Fernseher, Monitore und Kühlgeräte), Altreifen und Altmetalle bitte getrennt halten und im Container oben auf legen.
Nicht enthalten sein dürfen:
Gefährliche Abfälle (Sonderabfälle) wie Farben, Lacke, Öle, Leuchtstofflampen u.ä. -> diese werden durch die REST GmbH nicht entsorgt!
Kühlgeräte, Bildschirmgeräte -> nutzen Sie den kostenfreien Abholservice des SBAZV
(gilt nur für im Verbandsgebiet des SBAZV angeschlossene Grundstücke)!
Asbest, Dachpappe,
flüssige Abfälle,
